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Krisenhaushalt 2004
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Am 3. November 2003 brachte Martin Richard den Haushaltsentwurf 2004 in die Stadtverordnetenversammlung ein. Dabei handelte es sich sicherlich um den schwierigsten Haushalt seiner Amtszeit. Die Gewerbesteuer sind in einem zuvor nicht vorstellbaren Maße eingebrochen. Doch auch in schwierigen Zeiten sollte es zu keiner Aufnahme neuer Schulden kommen. Die Anstrengungen der Jahre 2003/2004 haben sich gelohnt, da Limburg stärker als je zuvor aus dieser Krise hervorgegangen ist.
Nachfolgend ist die damalige Rede in voller Länge dokumentiert.
Herr Stadtverordnetenvorsteher,
meine Damen und Herren,
wenn ich als Finanzdezernent zur Einbringung meines mittlerweile siebten Haushaltsplanentwurfes an dieses Pult trete, so muss ich gleich einleitend sagen, dass mir die Präsentation der Zahlen, Fakten und Notwendigkeiten noch in keinem Jahr auch nur annähernd so schwer gefallen ist wie heute für das Haushaltsjahr 2004, aber auch den Nachtragshaushalt 2003.
Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich in der schwersten Finanzkrise seit ihrem Bestehen, Unternehmerinvestitionen bleiben aus, viele halten Konsumausgaben zurück, aus der Konjunkturlokomotive in Europa ist das Schlusslicht in unserem Erdteil geworden. Bund und Ländern geht es schlecht. Gesetze werden jedoch überwiegend zum Wohl der eigenen Gebietskörperschaft verabschiedet. Die Rechnung dafür zahlt jedoch nicht nur der Wirt, sondern die Kommunen und letztlich der Steuerzahler oder der Bürger. Aufgaben- und Kostenverlagerungen auf die Kommunen und Einschnitte in deren Einnahmen höhlen das kommunale Selbstverwaltungsrecht aus.
Zur Haushaltssituation der Städte und Gemeinden hier einige allgemeine Daten:
- Das Gesamtdefizit in den Haushalten der Städte und Gemeinden in Deutschland stieg von 4 Mrd. € in 2000 auf 6,5 Mrd. € in 2002 und wird 2003 etwa 8 Mrd. € betragen.
- Die Zunahme der Kassenkredite stieg zwischen 2001 und 2002 um 25 % auf ca. 9 Mrd. €.
- Die Städte und Gemeinden mussten einen Rückgang der Steuereinnahmen von 5,4 % von 2000 zu 2001 und 4,1 % von 2001 zu 2002 verkraften (zum Vergleich: Bund - 1,6 % und Länder - 0,2 %).
- Die kommunalen Netto-Gewerbesteuereinnahmen lagen 2000 noch bei 21,5 Mrd. €, 2001 nur noch bei 19,2 Mrd. € und 2002 bei erschreckenden 16,9 Mrd. €. Dies bedeutet einen Rückgang um 11,5 % in 2001 und um 11,1 % in 2002.
- Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer sank 2001 um 3,4 % und 2002 um 1 %.
- Die kommunalen Investitionen brechen zwischen 1992 und 2000 um rund 1/3 ein. Diese Entwicklung setzt sich mit - 6 % in 2001 und - 4,9 % in 2002 fort.
- Gleichzeitig stiegen die Ausgaben für soziale Leistungen zwischen 1992 und 2002 um 1/3, in 2001 um 2,7 % und im ersten Halbjahr 2002 um 4,4 % auf 29,5 Mrd. € in 2003, wobei diese bei uns durch den Kreis getragen werden, der sie wiederum per Umlage an die Städte und Gemeinden weitergibt.
Soweit, meine Damen und Herren, die allgemeinen bundesweiten Zahlen. Wir, hier in Limburg, sind jedoch in ganz besonderer Weise betroffen, ja sogar gebeutelt. Wir verzeichnen einen Rückgang fast aller Steuereinnahmen ähnlich wie Bund, Land und alle anderen Städte und Gemeinden aufgrund der schlechten konjunkturellen Situation. Hinzu kommt aber in Limburg ein Sonderfaktor durch den erschreckenden Rückgang bei der Gewerbesteuer aufgrund der Gesetzgebung und der damit verbundenen möglichen Steuer-Schlupflöcher.
Die finanzielle Situation für unsere Stadt war noch nie so schlimm und es besteht in absehbarer Zeit keine Aussicht auf wesentliche Besserung.
Ich kann an dieser Stelle nahtlos an meine Mitteilung zum Themenkomplex Haushalts- und Finanzsituation am 16. September diesen Jahres anknüpfen.
Damals hatte ich Sie dahingehend informiert, dass der Nachtragshaushalt 2003 voraussichtlich im Verwaltungshaushalt ein Defizit von ca. 5 Mio. € im Vermögenshaushalt ein Minus von ca. 1,2 Mio. € somit insgesamt einen Fehlbetrag von ca. 6,2 Mio. € aufweisen wird,
- im Haushaltsjahr 2004, nur im Verwaltungshaushalt, ein Konsolidierungsbedarf i. H. v. rd. 7,5 Mio. € besteht
und
- in den Haushaltsjahren 2005 ff. ein Konsolidierungsbedarf von ca. 4,5 Mio. € p. A. fortbestehen wird.
Leider – aber nicht unerwartet – hat sich bis heute an dieser desolaten Ausgangssituation nichts verbessert.
Am eindrucksvollsten verdeutlicht dies ein Blick auf den Überschuss des Unterabschnitts 900. Steuern, Allgemeine Zuweisungen und Umlagen. Einnahmeseitig umfasst dieser unsere Steuereinnahmen und die Schlüsselzuweisungen vom Land, ausgabeseitig die Gewerbesteuerumlage und die Kreisumlage. Vereinfacht ausgedrückt "lebt" der Gesamthaushalt von dem Überschuss dieses einen Unterabschnitts – hier werden die allgemeinen Deckungsmittel erwirtschaftet, die uns in die Lage versetzen sollen, die in den meisten anderen Unterabschnitten vorhandenen Defizite abzudecken und im Endergebnis einen ausgeglichenen Gesamthaushalt zu erzielen.
Bis zum Jahresabschluss 2002 war haushaltstechnisch unsere Welt noch in Ordnung – wir waren im sprichwörtlichen "grünen Bereich".
19,3 Mio. € Überschuss im Unterabschnitt 900. sicherten nicht nur den Ausgleich im Verwaltungshaushalt 2002, sondern ermöglichten sogar die Zuführung einer "freien Spitze" an den Vermögenshaushalt, also ein Musterhaushalt ganz wie er sein soll.
Schon mit dem Ursprungsetat 2003 haben wir uns davon deutlich entfernt:
Im Wesentlichen aufgrund unseres massiv gesunkenen Gewerbesteueraufkommens reduziert sich der Überschuss um 4,1 Mio. €, daher bedurfte es – statt einer freien Spitze – sogar im Gegenteil einer Zuführung vom Vermögenshaushalt (Leben von der Substanz) i. H. v. rd. 3,1 Mio. €, um den Ursprungshaushalt '03 auszugleichen. Doch diese "Substanz" (d. h. der Rücklagenbestand) ist damit aufgebraucht.
Die weiter fortschreitende Verminderung unseres Gewerbesteueraufkommens manifestiert sich vollumfänglich aber erst im Nachtragshaushalt 2003 bzw. dem Haushaltsentwurf 2004.
Eine Verringerung des Überschusses um 8,8 Mio. € in 2003 bzw. rd. 8,4 Mio. € in 2004 entspricht einer Reduzierung unserer allgemeinen Deckungsmittel von rd. 45 %!!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn der Vergleich natürlich etwas hinkt, so verdeutlicht er doch anschaulich unsere Situation:
Stellen Sie sich doch bitte kurz vor, Sie müssten völlig überraschend von einem Tag auf den anderen mit 45 % weniger Nettoeinkommen wirtschaften und dies vor dem Hintergrund, dass Sie über keinerlei Ersparnisse verfügen, ja sogar noch hohe Schulden haben, weil Sie bereits bisher quasi von der Hand in den Mund gelebt haben.
Wenn Sie dies als persönlich bedrohlich empfinden, so liegen Sie genau richtig:
Genauso bedrohlich ist die mittelfristige Haushaltssituation der Stadt Limburg!
Und auch die Schlussfolgerung ist identisch: Mit "weiter so wie bisher" kommt man da nicht zu Ergebnissen. Daher sind einschneidende Maßnahmen erforderlich, von denen alle Gruppierungen und Bevölkerungsschichten betroffen sein werden.
Waren es in der Vergangenheit noch Streichen, Kürzen und Strecken, die häufig zu einem Haushaltsausgleich gereicht haben, so sind im nächsten und in den folgenden Jahren viel tiefere Einschnitte erforderlich:
- Alle Einnahmen und Ausgaben müssen auf den Prüfstand.
- Ausgaben sind zu kürzen und zu streichen und dabei sollten wir selbst Vorbild sein.
- Mittelfristig ist es erforderlich, die Personalkosten zu senken, denn sie sind einer der Hauptausgabeposten.
- Es wird Mehrbelastungen für unsere Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Wirtschaft geben, wobei wir immer wieder neu prüfen müssen, wie lange die und wir als Stadt damit leben müssen.
- Auf lieb gewonnenes muss vielfach verzichtet werden.
- Sogenanntes „Tafelsilber“ kann zum Teil nicht mehr in städtischem Besitz bleiben und ist daher zu veräußern.
Im Einzelnen sieht dies wie folgt aus:
Sparen bei "uns selbst"
Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass man, bevor man beim Thema "Sparen" anderen in die Tasche greift, zunächst selbst mit gutem Beispiel vorangeht.
Den Politikern wird oft der Vorwurf gemacht, Wasser zu predigen und Wein zu trinken. Nun – ich denke, wir können guten Gewissens belegen, dass dies für uns nicht gilt: Stadtverordnetenversammlung, Magistrat und Verwaltung tragen ihren Anteil an den Einsparungsmaßnahmen mit.
Die Haushaltsansätze für die Ehrenamtliche Tätigkeit, die Kommunalpolitische Schulung, die Verfügungsmittel des Stadtverordnetenvorstehers und des Magistrats sowie die Haushaltsstelle der Personalnebenkosten wurden um je 20 % gekürzt. Das Job-Ticket für die Mitarbeiter soll ganz entfallen.
Inhaltlich trägt zu diesen Einsparungen auch der Ihnen zwischenzeitlich vorliegende gestraffte Terminplan für 2004 bei, der z. B. nur noch neun Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung statt bisher zwölf vorsieht.
Neben diesen kurzfristig bereits in 2004 realisierbaren Einsparpotentialen rege ich an, mittelfristig – denn eine Umsetzung ist erst zur nächsten Legislaturperiode möglich – eine Reduzierung der Anzahl der Stadtverordneten von bisher 45 auf dann 37 vorzunehmen.
Neben den dadurch erzielbaren direkten Einsparungen bei den Personal- und Sachausgaben würde noch ein zweiter positiver Effekt eintreten – eine merkliche Entzerrung unserer angespannten Raumsituation.
Und noch eine Gruppierung möchte ich mit der Bitte um Erledigung von „Hausaufgaben“ ansprechen, die bisher bei meiner eingangs erfolgten Aufzählung Stadtverordnetenversammlung, Magistrat, Verwaltung gefehlt hat, nämlich die Ortsbeiräte.
Diese mussten in den vergangenen Jahren schon Einschränkungen beim „Sofortprogramm“ hinnehmen. Die Kürzungen werden hier geringfügig verstärkt. Dennoch sollten die Ortsbeiräte ihren Sitzungsturnus ebenso straffen wie die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat, damit hier der gleiche Einspareffekt erzielt werden kann wie bei diesen Gremien. Gleiches gilt für Repräsentationsverpflichtungen. Ebenso wie bei Magistrat und Stadtverordnetenversammlung sollten wir bei den Ortsbeiräten über eine Reduzierung der Anzahl der Ortsbeiratsmitglieder nachdenken.
Senkung der Personalkosten
Wenn es ums Sparen geht, richtet sich das Augenmerk automatisch auch auf den Bereich der Personalkosten.
Logisch – denn mit rd. 13,3 Mio. € handelt es sich hierbei – nach den Verwaltungs- und Betriebsausgaben mit insgesamt 17,8 Mio. € und der Kreisumlage mit 13,9 Mio. € – um den drittgrößten Ausgabenblock unseres Verwaltungshaushalts.
Bei einem Blick auf die langfristige Entwicklung der Stellenanzahl scheinen wir auch auf gutem Weg – allein 5,14 Stellen wollen wir in 2004 abbauen. Hier spiegelt sich das Ergebnis unserer Aufgabenkritik wieder, denn daran kommt man nicht vorbei: Wer Personalkosten senken will, muss in erster Linie die Personalanzahl reduzieren und wenn man die Personalzahl mindern will, geht dies nur, wenn man auch Aufgaben zurücknimmt. In diesem Falle geht es um die Hallenbäder in Offheim und Linter, ein Themenkomplex, auf den ich später noch detailliert eingehen werde.
Dass darüber hinaus beim Thema "Personalkosten" der Teufel im Detail sitzt, verdeutlicht ein Blick auf die gegenläufige Entwicklung von Stellenanzahl und Personalkosten der Haushaltsjahre 2002 bis 2004: Obwohl sich die Stellenanzahl um 6,24 Stellen verringern soll, werden die Personalkosten trotzdem um rd. 460.000 € steigen.
Besonders augenfällig ist auch die Entwicklung '03/'04: Eine Stellenreduzierung um 5,14 Stellen bei einer Personalkostensteigerung um 47.000 €.
Besser lässt sich eigentlich nicht belegen, dass Personalwirtschaft ein mühsames Geschäft ist. Obwohl wir bei dem von uns gestaltbaren Bereich, d. h. dem Stellenplan, auf dem richtigen Weg sind, werden unsere Bemühungen durch externe Faktoren – Tariferhöhungen, Entwicklung der Lohnnebenkosten usw. – sogar überkompensiert. Es bleibt zu hoffen, dass auch die Tarifpartner noch mehr darauf hinwirken, damit Jung und Alt auskömmlich und leistungsgerecht leben können.
Daher muss man realistischerweise genau definieren, was "Einsparungen bei den Personalkosten" dauerhaft leisten können und was nicht:
Wenn wir von den in 2004 verbleibenden 271,14 Stellen ausgehen und für 2005 eine zweiprozentige Tariferhöhung unterstellen, die den Beschäftigen des öffentlichen Dienstes zumindest einen Inflationsausgleich verschafft, so würde selbst diese moderate Annahme rein rechnerisch einem Stellenzuwachs um 5,42 Stellen entsprechen, d. h. wir müssten in 2005 – nur um den Status quo zu halten und keine nominale Steigerung der Personalkosten auszuweisen – erneut 5,42 Stellen abbauen.
Dabei hat dieser Stellenabbau natürlich auch wieder zwei Seiten:
1. Von welchen Leistungen wollen bzw. können wir uns dann trennen, was können wir nicht mehr erbringen?
2. Wie bringen wir diesen Leistungsverzicht rechtlich einwandfrei und sozialverträglich mit Personaleinsparungen in Einklang?
Da sind wir beim nächsten Problem: Bei der Personalwirtschaft geht es eben nicht nur um Kostenfaktoren, sondern um Menschen – Menschen die im Übrigen als "Humankapital" gleichzeitig den wichtigsten Produktionsfaktor jedes Unternehmens bilden.
Hier gilt es, mit Augenmaß und entsprechend behutsam, einen vernünftigen Mittelweg zu finden – eine fürwahr anspruchsvolle Zukunftsaufgabe, bei der auch jeder in der Verwaltung mit gefordert ist. Augenmaß beweisen wir bereits dadurch, dass wir auch weiter in gleichem Umfang ausbilden und damit zahlreichen jungen Menschen eine Perspektive bieten. Mittlerweile sind wir -gemessen an der Zahl der Auszubildenden auf Kreisebene - im öffentlichen Dienst der weitaus größte Ausbilder im Kreisgebiet. Ohne das Engagement der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn würde der Berufsschulunterricht auf Kreisebene nicht mehr möglich sein.
Zur Vervollständigung der Ausgabenkürzungen konnten wir leider auch vor einem Bereich nicht zurückschrecken, der uns eigentlich allen besonders am Herzen liegt, den freiwilligen Leistungen.
Die Förderung von Vereinen, sozialen Einrichtungen und Selbsthilfegruppen, die Unterstützung vielfältiger sozialer, kultureller und sportlicher Aktivitäten, die Verbesserung der Lebensverhältnisse benachteiligter Bevölkerungsgruppen, all dieses bürgerschaftliche Engagement wird von uns begrüßt, gewünscht und aktiv unterstützt. Dabei erfolgt die städtische Unterstützung auf verschiedenen Ebenen:
- Wir leisten organisatorische und personelle Unterstützung,
- wir stellen teure, gepflegte und unterhaltene Räumlichkeiten zur Verfügung,
- wir schaffen Öffentlichkeit, unterstützen die Pressearbeit, vermitteln Kontakte vielfältiger Art,
- wir motivieren durch einschlägige öffentliche Würdigung
und schlussendlich, aber umso wichtiger,
- wir fördern durch direkte finanzielle Zuwendungen.
Wenn also im Folgenden von Kürzungen bei den freiwilligen Leistungen die Rede ist, so sind dabei ausdrücklich nur die direkten finanziellen Zuwendungen gemeint, die sonstigen "unbaren" Unterstützungsleistungen bis auf die Hallenbäder bleiben unverändert.
Bei den vorgenommenen Kürzungen haben wir uns im Übrigen an zwei Richtschnüren orientiert:
- Einerseits sollten aus Gerechtigkeitsgründen möglichst alle Bereiche einbezogen werden, um Verteilungskämpfe "Alt gegen Jung", "Sport gegen Kultur", „Soziales gegen Traditionelles“ usw. zu vermeiden,
- andererseits haben wir auch nicht sklavisch die "Rasenmähermethode" angewandt, sondern punktuell Einzelentwicklungen Rechnung getragen, allerdings stark begrenzt und mit Folgen "im Bösen" wie "im Guten".
Das Ergebnis entspricht – in etwa – einer durchgängigen zwanzigprozentigen Kürzung unserer freiwilligen Leistungen. Besonders weh tut dabei, dass die Finanzierung des nächsten Sanierungsabschnittes des Wichernstiftes nicht möglich ist.
Alles zusammen sind dies höchst unpopuläre Maßnahmen, die, so lassen jedenfalls bereits im Vorfeld eingetretene Reaktionen einiger Betroffener erkennen, bei diesen teilweise auf wenig Verständnis stößt. Ich kann zwar einerseits verstehen, dass jeder den Bereich, in dem er sich engagiert, für besonders wertvoll und erhaltenswert einschätzt, aber eine Reaktion nach dem St.-Florians-Prinzip (Verschon mein Haus, zünd andre an!) hilft keinem weiter.
Wir befinden uns in einer extrem schwierigen Situation und versuchen, diese – mit Mühe und viel Anstrengung – durch eine Vielzahl aufeinander abgestimmter einnahme- und ausgabeseitiger Maßnahmen zu meistern.
Dennoch werden auch nach den Kürzungen die meisten überregional tätigen Einrichtungen von der Stadt Limburg im Verhältnis zur Einwohnerzahl bedeutend stärker unterstützt als von den Nachbarstädten und -gemeinden. Wenn wir bei einer Einrichtung beispielsweise eine Kürzung von 9.000 € auf 7.200 € vornehmen, so bleibt der Zuschuss noch ungleich höher als der Beitrag einer Gemeinde mit ca. 10.000 Einwohnern mit 250 €. Die Beispiele lassen sich fortsetzen. Daher appelliere ich hier auch an die Solidarität der benachbarten Städte und Gemeinden.
Wir bieten dennoch allen Betroffenen unsere konstruktive Zusammenarbeit an, um nach Mitteln und Wegen zu suchen, eventuell eintretende Härten ggf. durch eine Intensivierung unserer sonstigen Leistungen nach Möglichkeit abzufedern. Aber an einem führt kein Weg vorbei: Die direkte finanzielle Förderung können wir uns in der bisherigen Höhe einfach nicht mehr leisten. Ich erbitte und erwarte hierfür von allen Betroffenen Verständnis für die haushaltswirtschaftliche Situation unserer Stadt.
Wir werden uns hier nicht von Einzelinteressen abhalten lassen, unserer Gesamtverantwortung für die Zukunft der Stadt Rechnung zu tragen.
Mit diesen – schon allgemein gültigen – Anmerkungen habe ich bereits den Übergang zu den einnahmeseitigen Maßnahmen gefunden – denn auch dort ist uns zwischenzeitlich "Lobbyarbeit" begegnet.
Gleich vorweg sage ich: Ohne Maßnahmen auf der Einnahmeseite ist es völlig unmöglich, den Haushaltsausgleich zu erzielen. Das strukturelle Defizit ist viel zu hoch, um es nur über die Ausgabenminderungen zu decken.
Selbst wenn wir – plakativ ausgedrückt – die Stadt "kaputtsparen" würden, könnten wir kurzfristig keinen Haushaltsausgleich erreichen.
Es bleibt uns daher keine andere Möglichkeit, als zulasten unserer Bürgerinnen und Bürger unsere aktuell desolate Einnahmesituation zu verbessern.
Bei der praktischen Umsetzung sind wir aber nicht völlig frei, sondern wir müssen die einschlägigen haushaltsrechtlichen Vorschriften beachten:
Die Gemeinde hat nach § 93 Abs. 2 HGO die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen,
1. soweit vertretbar und geboten, aus Entgelten für ihre Leistung
und
2. im Übrigen aus Steuern zu beschaffen.
In den Verwaltungsvorschriften zu § 93 HGO wird nochmals darauf hingewiesen, dass die speziellen Deckungsmittel, also die Entgelte für Leistungen der Gemeinde, die nach dem Gesetz über kommunale Abgaben erhoben werden, Vorrang vor der Finanzierung von Aufgaben durch Steuern haben.
Das Kommunalabgabengesetz (KAG) sieht in § 10 vor, dass die Gemeinden als Gegenleistung für die Inanspruchnahme ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben können.
Die Gebührensätze sind in der Regel so zu bemessen, dass die Kosten der Einrichtung gedeckt werden.
§ 10 KAG trägt damit dem Kostendeckungsprinzip Rechnung.
Bei den städtischen Friedhöfen wird derzeit dem Kostendeckungsgrundsatz nicht entsprochen, es erfolgt vielmehr eine Subventionierung aus allgemeinen Steuermitteln in erheblichem Umfang.
Aufgrund der äußerst angespannten Haushalts- und Finanzsituation der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn ist eine Erhöhung der Friedhofsgebühren unerlässlich.
Nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrages von Park- und Gartenanlagen (bisher 30 %; zukünftig 15 % der Gesamtkosten) und der Zuschüsse von Bund und Land zur Unterhaltung der Kriegsgräber sowie des Jüdischen Friedhofes gilt es, ein Gebührenvolumen von ca. 900.000 € zu erzielen. In den vergangenen Jahren wurden ca. 450.000 € Gebühren eingenommen.
Unsere sonstigen klassischen Gebührenhaushalte sind Gott sei Dank kostendeckend, so dass wir zumindest hier nicht mit Erhöhungen kommen müssen.
Gänzlich ist das Thema damit aber doch noch nicht abgearbeitet, denn eine Frage müssen wir uns noch stellen:
In welchen Bereichen konnten wir es uns in der Vergangenheit noch leisten, auf die Erhebung von Gebühren oder Beiträgen zu verzichten?
Zunächst ist hier an die z. Z. fehlende Straßenbeitragssatzung zu denken.
Weiterhin erbringen wir im Bereich der Straßenreinigung Leistungen, ohne uns diese bisher vergüten zu lassen.
Die Straßenreinigung in großen Teilen der Alt- und Innenstadt erfolgt bisher durch den städtischen Betriebshof, ohne dass dazu eine Verpflichtung besteht bzw. Gebühren für die Leistungen erhoben werden. Im Rahmen der derzeitigen Haushaltslage ist das nicht weiter hinnehmbar.
Ich beabsichtige daher, Ihnen den Entwurf einer überarbeiteten Straßenreinigungssatzung und einer Gebührenordnung für die Straßenreinigung vorzulegen mit dem Ziel, für diese durch den städtischen Betriebshof in der Alt- und Innenstadt Gebühren zu erheben.
Zur Vorbereitung der entsprechenden Vorlage habe ich eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe gebildet, die ihre Tätigkeit vor rund einem Monat aufgenommen hat. Die Thematik ist allerdings recht vielschichtig und insbesondere arbeitsintensiv, so dass mit entsprechenden Ergebnissen in diesem Jahr wohl nicht mehr zu rechnen sein wird. Gleichwohl strebe ich ein Inkrafttreten so zeitig wie möglich in 2004 an.
Auch unsere städtischen Beteiligungen müssen wir in unsere Konsolidierungsbemühungen mit einbeziehen. Hier ist unser Eigenbetrieb Wasserwerk anzusprechen. Dieser ist z. Z. für die Stadt ertragslos, obwohl die Stadtverordnetenversammlung bereits am 25.09.1995 folgenden Beschluss gefasst hat: "In Anlehnung an die Körperschaftssteuerrichtlinien werden die Wasserwerke der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn hiermit angewiesen, Konzessionsabgabezahlungen in Höhe der steuerlich zulässigen Sätze an die Kreisstadt Limburg zu zahlen.
12 % der Roheinnahmen bei Gemeinden mit 25.001 bis 100.000 Einwohnern für die Abgabe an Tarifkunden sowie 1,5 % auf die Roheinnahmen, die nicht zu den allgemeinen Tarifen abgegeben werden und auf Lieferung an Einzelabnehmer, die 15.000 m³ pro Jahr übersteigen.
Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Beträge gemäß den Vorschriften des § 8 Körperschaftssteuergesetz in Verbindung mit Abschn. 32, Abs. 2, Nr. 2 Körperschaftsrichtlinien, über den Mindesthandelsbilanzgewinn erwirtschaftet sein müssen und in jedem Einzelfall (Jahresabschluss) ein Beschluss über die Zahlung der Konzessionsabgabe, im Rahmen der Abschlussbestätigung, gefasst werden muss."
Dementsprechend haben die Wasserwerke in der Vergangenheit die Konzessionsabgabe berechnet, aber in der Regel – aufgrund des zu niedrigen Wasserpreises – nicht erwirtschaftet.
Aufgrund der defizitären Situation des städtischen Verwaltungshaushalts ist ein Verzicht auf die Erwirtschaftung der Konzessionsabgabe der Wasserwerke haushaltsrechtlich für die Zukunft nicht mehr möglich.
Es ist daher erforderlich, den Wasserpreis so zu erhöhen, dass nunmehr auch die Wasserversorgung – genau wie die Strom- und Gasversorgung – ihre Konzessionsabgabe in voller Höhe erwirtschaftet und an den städtischen Haushalt abführt, u. a. um die mit den vielen Leitungen in unseren Straßen verbundenen Aufgaben erfüllen zu können.
Ein Blick auf die Entwicklung des Wasserpreises ab 2000 belegt, dass wir in haushaltsmäßig besseren Zeiten nicht gezögert haben, die durch die in zwei Stufen erfolgte Abschaffung der Grundwasserabgabe eingetretene Ausgabenreduzierung in voller Höhe durch entsprechende Gebührensenkungen an unsere Bürger weiterzugeben. Auch bei der Euroeinführung 2002 haben wir nach unten abgerundet.
Insoweit relativiert sich die doch deutliche Erhöhung von 2003 auf 2004 mit 40 Cent auf noch 13 Cent im Vergleich zum Jahr 2000.
Weitere Potentiale zu Einnahmeverbesserungen erschließen sich, wenn man untersucht, inwieweit wir z. Z. unsere Steuerkraft ausschöpfen. Ein Vergleich unserer örtlichen Hebesätze mit dem Bundesdurchschnitt 2002 (der aktuellsten Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes) zeigt, dass wir aktuell unsere Steuerkraft nur unterdurchschnittlich ausschöpfen, ein Zustand, der im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes auch von unserer Aufsichtsbehörde mit Sicherheit gerügt würde.
52 Prozentpunkte fehlen bei der Grundsteuer A, 83 bei der Grundsteuer B und 36 Prozentpunkte bei der Gewerbesteuer. Eine entsprechende Anhebung knapp unter den Bundesdurchschnitt – der ja keineswegs eine Obergrenze darstellt – führt zu deutlichen Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer mit 0,93 Mio. und 1,05 Mio. €. Die Mehreinnahme durch die Anhebung bei der Grundsteuer A mit nur 10.000 € fällt dagegen nur marginal aus, sollte aber aus Gerechtigkeitsgründen nicht unterbleiben.
Selbstverständlich zählen auch Hebesatzerhöhungen zu den ausgesprochen unpopulären Maßnahmen. Deshalb haben wir anhand von Modellobjekten untersucht, wie sich dies bei der Grundsteuer B auf unsere Bürger auswirken wird. Aufgrund der sich bei der Einheitsbewertung durch das Finanzamt ergebenden örtlich abweichenden Messbeträge ist hier eine allgemein gültige Aussage nicht möglich.
Für die Kernstadt ergeben sich bei Einfamilienhäusern – je nach Lage – jährliche Mehrbelastungen zwischen 17 und 66 €, für die Stadtteile repräsentiert ein Modellobjekt im Eschhöfer Neubaugebiet Mehrbelastungen p. A. von 43 €.
Die Auswirkungen bei der Gewerbesteuer verdeutlicht ein Vergleich der Jahresentwicklung 2002 bis 2004. Zahlten die in Limburg ansässigen Unternehmen in 2002 noch rd. 21,6 Mio. € Gewerbesteuer, so brach das Aufkommen in 2003 mit nur noch 9,5 Mio. € auf nur noch 44 % des Rechnungsergebnisses '02 ein. Der Haushaltsansatz 2004 von 11,55 Mio. € - welcher sich aus dem erhofften Grundaufkommen von 10,5 Mio. € und der durch die Hebesatzerhöhung ausgelösten Mehreinnahme von 1,05 Mio. € zusammensetzt – erreicht damit gerade mal 53,5 % des Rechnungsergebnisses 2002.
Oder, anders ausgedrückt: Die Limburger Unternehmen zahlen in 2004 – trotz Hebesatzerhöhung – kaum mehr als die Hälfte der Gewerbesteuerzahlungen in 2002. Selbstverständlich gilt diese Aussage nur für die Gesamtheit der Unternehmen. Ein einzelbetrieblicher Jahresvergleich kann da zu ganz anderen Ergebnissen führen – aber das ist bei der Gewerbesteuer, in der Natur der Sache liegend, immer so.
Die – lassen Sie es mich bewusst positiv formulieren – "wohlmeinenden Ratschläge", die ich in letzter Zeit erhalten habe, nicht zu vergessen, dass der Gewerbesteuerhebesatz ein Standortfaktor ist, nehme ich durchaus ernst, aber es ist so, dass wir hier von einem, aber nicht dem entscheidenden Standortfaktor reden. Wir werden uns einerseits nicht auf ein "Hebesatzdumping" einlassen – das funktioniert nämlich weder in der Theorie, geschweige denn in der Praxis –, noch haben wir andererseits bei der Hebesatzerhöhung das Augenmaß verloren. Eine Erhöhung um 35 Prozentpunkte entspricht einer Steigerung von 10 Prozent, und dies zum ersten Mal seit Jahrzehnten. Ich hoffe und gehe davon aus, dass bei unseren vielen Standortvorzügen Investoren auch künftig unsere Stadt nicht meiden.
Es ist völlig legitim, wenn die ansässigen Unternehmen die ihnen legal vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeiten zur Steuerersparnis auch ausnutzen und deshalb ihre Steuerzahlungen reduzieren oder verlegen. Allerdings muss es dann im Gegenzug auch legitim sein, wenn wir von diesen Unternehmen erwarten, dass sie sich nicht völlig aus der Finanzierung des Gemeinwesens zurückziehen, in dem sie ansässig sind. Der sogenannte „kleine Mann“ kann dies nämlich auch nicht!
Im Folgenden möchte ich – obwohl wir uns gerade auf der Einnahmeseite des Haushalts bewegen – zum besseren Verständnis noch mal kurz auf die Ausgabenseite zurückkehren. Eingangs hatte ich dargelegt, wie schwierig Ausgabereduzierungen zu realisieren sind, da sie mit Leistungseinschränkungen/Leistungsverzicht für die Bürgerinnen und Bürger verbunden sind.
Da fragt man sich natürlich: Gibt es denn keinen Bereich, wo man einsparen kann, ohne gleichzeitig den Bürger zu belasten?
Doch, den gibt es, den Schuldendienst. Einsparungen bei den Zinszahlungen entlasten unmittelbar den Verwaltungshaushalt, ohne negative Auswirkungen auf das Leistungsangebot für unsere Bürger zu entfalten. Diese Erkenntnis ist für uns hier an der Basis auch nichts Neues, wir tragen ihr bereits seit 1991 konstant Rechnung.
Bloß, "oben" scheint man dies vergessen zu haben. "Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen." Das Zitat stammt keineswegs von mir, sondern vom Bund der Steuerzahler und ist darüber hinaus auch schon etwas älter, hat aber nichts von seiner Richtigkeit und Aktualität eingebüßt, wie die derzeitige Diskussion über eine "Steuerreform auf Pump" zeigt. Bevor ich missverstanden werde: Ich mache hier nicht in "Parteipolitik", sondern in "Finanzpolitik", denn ich bin es schlicht und ergreifend leid, dass wir hier "unten" – obwohl wir selbst vor Ort solide und generationengerecht gewirtschaftet haben – auslöffeln müssen, was uns andere durch jahrzehntelange Misswirtschaft eingebrockt haben. Neben möglichen Verlusten durch eine „Steuerreform auf Pump“ drohen uns auch noch Erhöhungen der Kreisumlage und damit ein weiteres Risiko.
Dass unser örtlicher Weg des Schuldenabbaus der richtige war, zeigt, dass sich die Zinszahlungen von über 2,3 Mio. € in 1991 auf nur noch 1,4 Mio. € im Ergebnis 2002 reduziert haben.
Anders ausgedrückt: Ohne Schuldenabbau wäre der Konsolidierungsbedarf im Verwaltungshaushalt noch 0,9 Mio. € höher. Ermöglicht wurde dieser Schuldenabbau dadurch, dass wir in der Vergangenheit mit Teilen des sich bei den Jahresabschlüssen ergebenden Überschusses Kreditaufnahmen eingespart haben.
Leider sind wir in unserer aktuellen Haushaltssituation aber meilenweit von solchen Überschüssen entfernt – wie sollen wir also den erfolgreichen Weg des Einsparens von Zinsausgaben fortsetzen, wenn die Einnahmen zum Schuldenabbau fehlen?
Nun, für diesen Zweck – und damit kehre ich wieder zur Einnahmeseite des Haushalts zurück – sollten wir versuchen, zusätzliche Einnahmen zu aktivieren:
Wir müssen "Tafelsilber" veräußern. Falls nun bei diesem Stichwort bei dem einen oder anderen von Ihnen ein Lämpchen im Hinterkopf angegangen ist und er denkt, man könne diese zusätzlichen Einnahmen aus Vermögensveräußerungen statt zum Schuldensenken zum kurzfristigen Haushaltsausgleich verwenden und sich damit das Schlucken etlicher "Kröten" ersparen, so muss ich sie enttäuschen:
Denn das ist schlicht und einfach verboten!
Dem stehen sinnvollerweise auch das geltende Haushaltsrecht und einschlägige Erlasse des Hessischen Innenministeriums, unter Bezugnahme auf einen gemeinsamen Beschluss der Innenministerkonferenz, entgegen, in dem es heißt, dass "der Zugriff auf Vermögenswerte kein akzeptabler Ersatz für grundlegende Sparmaßnahmen" sein könne.
Na bitte – die "da oben" wissen doch was sich gehört – zumindest so lange, wie es darum geht, uns "hier unten" Vorschriften zu machen. Umgangssprachlich ist uns allen klar, was mit dem "Veräußern von Tafelsilber" gemeint ist. Bei einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung dieses Begriffes sieht es schon etwas komplexer aus.
In erster Linie geht es dabei ja um das Veräußern von nicht selbst benötigtem Grund- und Gebäudevermögen, von Aktien und Beteiligungen.
Um es auf einen kurzen Nenner zu bringen: Was unseren Grundbesitz angeht, bin ich der Auffassung, wir sollten unseren jahrelangen Diskussionsprozess endlich zu Ende bringen und uns konsequent von nicht selbst genutztem Grundbesitz trennen – eine einschlägige Vorlage dazu ist in Vorbereitung.
Zum Aktienbesitz werde ich Ihnen gleich einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Was unsere sechzigprozentige Beteiligung an der EVL angeht, so soll diese unverändert in der Stadtlinie eingelegt bleiben, eine optimalere Anlageform ist nämlich z. Z. nicht zu finden. Der Vollständigkeit halber will ich beim Thema EVL darauf hinweisen, dass diese uns gleichwohl auch ohne Verkauf dieser Beteiligung erheblich beim Haushaltsausgleich unterstützt. Die EVL verfügt über eine Gewinnrücklage, welche in der Vergangenheit aus diversen unternehmerischen Überlegungen bei der Gesellschaft belassen worden ist.
Da sich die EVL aber in erfreulicher Weise erfolgreich auch in einem liberalisierten Energiemarkt behauptet hat, ist es nunmehr möglich, diese Gewinnrücklage aufzulösen und über die Stadtlinie an die Stadt auszuschütten. Ohne diese – natürlich einmalige – Einnahme von netto über 3,5 Mio. € wäre der Haushaltsausgleich für 2004 in weiter Ferne. Doch nun wieder zurück zum Thema "Tafelsilber" – wie angekündigt der Aktienbesitz:
In die Stadtlinie eingelegt befinden sich unsere (früheren MKW-) heute Süwag-Aktien. Aus diesen erzielte die Stadtlinie in 2002 Dividendenerträge i. H. v. rd. 148.000 €, was einer Rendite von 3,28 %, bezogen auf den aktuellen Verkehrswert der nicht börsennotierten und auch nicht frei handelbaren Aktien, entspricht.
Der Stadtlinie ist es grundsätzlich möglich, auch ohne diese Dividendenerträge ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir gerade in dem Betriebszweig Parkwesen den vorhandenen Reparaturstau zwischenzeitlich vollumfänglich abgebaut haben.
Wenn der Verkaufserlös von der Stadtlinie an die Stadt transferiert wird, muss die Stadt Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag i. H. v. insgesamt 10,55 % zahlen. Nur der Nettomittelzufluss i. H. v. rd. 4 Mio. € kann dann zur Verringerung der Kreditaufnahme herangezogen werden.
Bei der Stadt würde sich ab 2005 – zeitlich ist geplant, den Aktienverkauf erst in der zweiten Jahreshälfte 2004 nach Zufluss der Dividendenzahlung zu tätigen – eine Einsparung beim Schuldendienst von rd. 222.000 € ergeben. Der Vergleich – die Stadtlinie verzichtet auf 148.000 €, die Stadt spart beim Schuldendienst 222.000 € – zeigt, dass der Verkauf der Süwag-Aktien wirtschaftlich sinnvoll ist.
Außerdem, meine Damen und Herren, müssen wir künftig auf lieb gewonnenes verzichten. Wir haben uns lange Gedanken gemacht, ob wir angesichts der derzeitigen finanziellen Situation die Hallenbäder in Linter und Offheim weiter betreiben können. Wenn absehbar wäre, dass die finanzielle Situation nur für das kommende Jahr so schlecht wäre, hätte man sicherlich keine so harten Konsequenzen ziehen müssen. Da sich jedoch keine Besserung abzeichnet, ist eine Schließung dieser beiden Bäder ab dem 01.01.2004 bedauerlicherweise nicht zu umgehen. Man muss erkennen, dass die Defizite immer mehr steigen und durch keine geeigneten Maßnahmen zu reduzieren sind. Diese sind bei der derzeitigen - und vor allen Dingen der zu erwartenden - Haushaltssituation nicht mehr zu akzeptieren. Außerdem ist erkennbar, dass die Bäder in Offheim und Linter an Attraktivität verloren haben und von immer weniger Schwimmern besucht werden. In den nächsten Jahren ist mit erheblichen Investitionen zur Erneuerung und zum Erreichen eines vertretbaren baulichen und technischen Standards zu rechnen. In Offheim werden die Investitionen für die nächsten fünf bis zehn Jahre auf 405.000 € und in Linter auf 252.000 € geschätzt, wobei dabei Unvorhergesehenes, wie Betonsanierungen u. ä., noch nicht eingerechnet ist. Dies bedeutet, dass ein Offenhalten beider Bäder einschließlich der laufenden Betriebskosten (ohne Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals) innerhalb von zehn Jahren den stolzen Betrag von ca. 4,5 Mio. € verschlingen würde.
Wenn wir dennoch die Bäder offenhalten und einen Haushaltsausgleich herbeiführen wollten, so müssten die Steuersätze noch stärker erhöht werden, als ohnehin schon geplant. Dies ist der Allgemeinheit der Bürgerinnen und Bürger jedoch bei Badebetrieben, die nur zu knapp mehr als 30 % von Einheimischen genutzt werden, nicht zumutbar, wo wir doch gehalten sind, dass die Menschen die Leistungen bezahlen, die sie nutzen. Ansonsten müssten wir z. B. den Hebesatz der Grundsteuer B um weitere 40 Prozentpunkte erhöhen.
Ein weiterer Gesichtspunkt darf hierbei nicht außer Acht bleiben: Knapp 70 % der Besucher der beiden Badeeinrichtungen kommen aus Nachbargemeinden. Eine Befragung der jeweiligen Bürgermeister hat jedoch ergeben, dass diese nicht bereit sind, sich an den Kosten zu beteiligen, obwohl deren Bürgerinnen und Bürger die Limburger Hallenbäder gerne und oft aufsuchen und auch der weitaus größte Teil der nutzenden Vereine nicht aus Limburg kommen. Dabei wurden die Städte und Gemeinden Beselich, Hünfelden, Brechen, Hadamar, Runkel und Elz angefragt. Hätte diese Befragung ein positives Ergebnis gebracht, wäre über einen Weiterbetrieb noch zu reden gewesen, so aber ist ein Haushaltsausgleich 2004 nur bei Schließung der Hallenbäder herbeizuführen. Eine sicherlich schmerzliche Entscheidung.
Alle Überlegungen und Gespräche zu einer Privatisierung mit nahtlosem Übergang der Zuständigkeiten von der Stadt Limburg an private Betreiber sind nicht Erfolg versprechend. Auch bei privaten Betreibermodellen verbleiben die baulichen Erneuerungen und die Unterhaltung bei der Stadt. Bei einer Übertragung aller Risiken (Personal, Bewirtschaftungskosten, Unterhaltungskosten, bauliche Sanierungen usw.) werden pauschale Zuschüsse der Stadt für mindestens zehn bis fünfzehn Jahre erwartet. Diese liegen jedoch voraussichtlich nicht wesentlich unter dem derzeitigen Zuschussbedarf.
Dennoch sollte mit privaten Betreibern und auch den Schwimmvereinen weiter verhandelt werden, um eines oder zwei der Hallenbäder in anderer Form (mit Saunalandschaft, Wellnessbereich u. ä.) evtl. zu einem späteren Zeitpunkt zu akzeptablen Bedingungen und bei Wegfallen der laufenden Unterhaltung bei der Stadt neu zu eröffnen.
Meine Damen und Herren, dieses Programm macht keinen Spaß und tut auch mir persönlich sehr weh, aber ich sehe keine Alternativen. Wir werden zu diesen Maßnahmen überwiegend fremdbestimmt gezwungen. Alle müssen Opfer bringen, denn nur, wenn jeder einen Solidarbeitrag leistet, werden die erforderlichen Einschnitte als einigermaßen gerecht angesehen.
Die einschneidenden Maßnahmen, sowohl bezüglich der Erhöhung der Einnahmen als auch bezüglich der Minderung der Ausgaben, machen es notwendig, über die bisherigen Verhältnisse intensiv nachzudenken.
Ich appelliere daher an alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch an Sie, meine Damen und Herren, diesen harten Weg mitzugehen, sonst hat unsere Stadt nur noch sehr mäßige Zukunftschancen. Wir sind in einer sehr prekären Situation, können und sollten das als Chance ansehen, mit den arg verringerten finanziellen Mitteln das Beste zu bewirken und gemeinsam an der Entfaltung einer zufriedenstellenden Zukunft zu arbeiten. Alle sind aufgefordert, jetzt sofort damit zu beginnen. Der Magistrat hat auf eine Ausgewogenheit der notwendigen Schritte geachtet.
Wie lange wir diesen harten Weg beibehalten müssen, ist ganz entscheidend von der Bundespolitik und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land abhängig. Wir alle müssen den Gürtel erheblich enger schnallen. Für uns in Limburg ist es tragisch, dass wir durch die allgemeine Entwicklung und zusätzlich die handwerklichen Fehler bei der Steuergesetzgebung viel stärker gebeutelt werden als andere Kommunen. Es geht aber auch kein Weg an einem konsequenten Gegensteuern und einem Ausgleich des Haushaltsplanes vorbei, da sonst unserer jungen Generation und unseren Kindern und Enkeln jegliche Zukunftschancen genommen werden.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir trotz allem zum Schluss noch einige Worte des Dankes: Dank an den Magistrat, der diesen problematischen Entwurf intensiv beraten sowie offen und fair diskutiert und verabschiedet hat. Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, insbesondere der Kämmerei, für die Vorbereitung dieses umfangreichen Werkes und dem dabei erkennbaren Sparwillen.
Bedanken möchte ich mich aber auch bei allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie allen Unternehmen in der Stadt, die uns einen Teil unserer verbleibenden finanziellen Möglichkeiten erwirtschaftet haben und dies auch zukünftig machen werden.
Wir beschreiten einen schweren Weg. Aber Abtauchen, die Probleme verschieben und sie nachfolgenden Generationen aufzubürden, hilft nicht. Wir müssen sie jetzt durch verstärkte Kraftanstrengungen und absoluten Sparwillen lösen. Es macht wenig Sinn, ständig in Berlin oder Wiesbaden zu protestieren. Es ist unsere Verpflichtung, hier vor Ort mit der Situation fertig zu werden und unsere Hausaufgaben zu machen. Helfen werden uns Bund, Land und Kreis dabei ohnehin nicht, im Gegenteil.
Trotz dieser harten Situation wünsche ich eine gute Beratung. Wie in den Vorjahren, sind wir - Kämmerei, Fachämter, 1. Stadtrat und Bürgermeister - gerne bereit, Sie dabei zu unterstützen.
Ich bitte Sie um eine Verabschiedung des Haushalts am 15. 12., damit wir im finanziell schwierigsten Jahr der Nachkriegszeit eine Perspektive und einen Handlungsrahmen für 2004 haben. |
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Ich wähle Martin Richard,
 weil ihm die Jugendarbeit ein besonderes Anliegen ist. Björn Zell, Eschhofen
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